Beratung

Der Prozess beginnt mit einem Gespräch, gefolgt von einer Erstuntersuchung, bei der wir feststellen, ob eine kieferorthopädische Behandlung für Sie in Frage kommt und wann der geeignete Zeitpunkt dafür wäre. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer individuellen Beratung und Behandlungsplanung. 

Wir legen großen Wert darauf, Sie umfassend, detailliert und verständlich über alle Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung zu informieren sowie eventuelle Alternativen zu besprechen.

Für eine kieferorthopädische Erstberatung ist keine Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Zahnarzt erforderlich

Sie können einfach einen Termin mit uns vereinbaren.
wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Eine kieferorthopädische Behandlung ist in der Regel langfristig angelegt und mit Kosten verbunden. Die Höhe der Kostenbeteiligung durch Krankenversicherungen variiert je nach Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik sowie der Art der Versicherung.

Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten richtet sich die Kostenübernahme nach dem 5-stufigen KIG-System (kieferorthopädische Indikationsgruppen). Die Behandlungskosten werden üblicherweise erst bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernommen, während Fehlstellungen der Grade 1 und 2 zwar als medizinisch behandlungswürdig angesehen werden, jedoch nicht von der Krankenkasse finanziell unterstützt werden.

Bei Privatversicherungen hängt die Höhe der Kostenbeteiligung von der gewählten Versicherungspolice und möglichen Zusatzleistungen ab!

Unabhängig von der Versicherungsart ist es wichtig, dass vor Behandlungsbeginn ein detaillierter Heil- und Kostenplan (HKP) bei den Versicherungen eingereicht wird. Wir erstellen diesen Plan nach einer umfassenden funktionsdiagnostischen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen. Die Entscheidung für eine kieferorthopädische Behandlung und das Streben nach einem schönen Lächeln liegt letztendlich bei Ihnen, und wir stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

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